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Stadt Genthin

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Vorsicht beim Betreten von Eisflächen!

30.12.2010 Genthin (asm)

Trotz der Kältewelle müssen Eisdecken auf Seen oder Flüssen nicht zwangsläufig tragfähig sein,

auch der knackige Frost der letzten Nächte gibt dafür keine Garantie.

 

Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten.

Auch an Ein- und Ausflüssen kann das Eis unerwartet dünn sein. Dies gelte vor allem für dunkle Stellen. Hier drohe Einbruchgefahr.

Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt, sollte es nicht betreten werden.

Innerhalb von drei bis vier Minuten in rund drei bis vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter, es besteht akute Lebensgefahr!

 

Die Feuerwehr der Stadt Genthin möchte darum folgende wichtige Hinweise geben, um Gefahren durch das Betreten von Eisflächen zu vermeiden.

  • Achten Sie auf Verbotsschilder und beachten Sie Warnung in den Medien (Regionalpresse, Internetseiten der Stadt Genthin und Ihrer Feuerwehr)

  • Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen
  • Besonders Kinder sollten sich von den glitzernden Eisflächen nicht zu unvorsichtigem Verhalten verleiten lassen
  • Gehen Sie nie auf Eisflächen von fließenden Gewässern.
  • Einsame Ausflüge auf dem Eis sollten vermieden werden, denn sonst könne bei einem Unfall niemand Hilfe holen
  • Besondere Vorsicht ist geboten an Brückenpfeilern und Schilf
  • Tauwetter kann die Tragfähigkeit des Eises schnell beeinträchtigen.
  • Wasserflecken und Verfärbungen können Hinweise auf brüchige Stellen sein
  • Kommt es zum Einbruch einer Person ins Eis - Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr! (Der richtige Notruf 112).
  • Wer bereits eingebrochen ist, soll versuchen sich am Eis festzuhalten oder sich darauf zu ziehen. Breche das Eis weiter, könne man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Wer als Ersthelfer Hilfe leisten will, sollte unbedingt seine Eigensicherung beachten!
  • Nähern Sie sich als Ersthelfer dem Eingebrochenen liegend, mit einer möglichst großen Auflagefläche. Am besten mit einer Leiter oder einem Brett.
  • Vorsicht! An der Einbruchstelle ist das Eis - auch für Sie - sehr brüchig.
  • Reichen Sie eingebrochenen Personen Rettungsgeräte oder andere Gegenstände (z.B. Kleidungsstücke, Stangen, Abschleppseil usw.).

Gerettete sollten in warme Decken oder Jacken gehüllt und vorsichtig erwärmt werden. Unterkühlten Personen dürfe man keinen Alkohol geben. Stattdessen sollten sie wenn möglich warmen Tee bekommen.

Waldbrandgefahr

 

 

Warnstufe 1

 

 

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