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Stadt Genthin

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„Richtiger Umgang mit Silvesterfeuerwerk"

 

Mit Beginn des Verkaufes des diesjährigen Silvesterfeuerwerks werden die Bundesbürger wieder rund 80 bis 100 Millionen Euro für Raketen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel ausgeben.

Alljährlich aber auch die Schattenseiten: Schwere Unfälle und Brände häufen sich zum Jahreswechsel, weil allzu oft leichtsinnig und unsachgemäß mit Feuerwerkskörper, dann noch unter Alkoholeinfluss, hantiert wird.

 

Bundesweit müssen die Feuerwehren jährlich bis zu 10 000 Mal über das normale Maß hinaus ausrücken, um silvestertypische Brände zu löschen

und schnelle Hilfe bei Unfällen mit Silvesterfeuerwerk zu leisten.

Dabei entstehen materielle Schäden von mehreren Millionen Euro, ganz

abgesehen von den ideellen Schäden.

Übrigens: Für die gigantische Summe von 80 bis 100 Millionen Euro für Feuerwerkskörper könnte man auch ca. 250 leistungsfähige Löschfahrzeuge oder ca. 170 hochmoderne Feuerwehr-Drehleitern beschaffen.

 

In der Stadt Genthin ereigneten sich in den zurückliegenden Jahren erfreulicherweise zwar keine schwerwiegenden Brände, ausgelöst durch Silvesterfeuerwerk. Jedoch mussten die Kameraden bis zu dreimal ausrücken, um brennende Container oder Entstehungsbrände von auf Balkonen gelagerten Gegenständen zu löschen. Gerade hier zählt jede Minute des zügigen Eingreifens der Feuerwehr, da sich Balkonbrände schnell über Fenster oder Türen in die Wohnungen hinein ausbreiten können.

Damit auch der diesjährige Wechsel ins neue Jahr schadlos und mit ungetrübter Freude verlaufen kann, möchte sich die Freiwillige Feuerwehr Genthin mit einigen wichtigen Tipps für die letzten Stunden des alten Jahres und der Begrüßung des Jahres 2014 an die Bürgerinnen und Bürger wenden.

 

Der umsichtige Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk beginnt bereits beim Kauf

Es sollte stets nur pyrotechnische Artikel mit dem Zulassungszeichen BAM-P I- für Klasse I. oder BAM-P II- für Klasse II.... erworben werden. Dabei handelt es sich um das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung Berlin. Mit dieser Kennzeichnung versehenes Feuerwerk entspricht den hohen deutschen Sicherheitsstandardsund bietet bei sachgemäßer Handhabung (Beachtung der aufgedruckten Gebrauchsanleitung) eine ungefährliche Verwendung.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Feuerwerkskörper zwischen Kleinstfeuerwerk (z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen-Klasse I) und Kleinfeuerwerk (z.B. Raketen, China-Böller, Sonnenräder-Klasse II).

 

Ausdrücklich gewarnt wird vor der Verwendung von Pyrotechnik aus dem osteuropäischen Ausland, dieses hat oftmals einen unvertretbar hohen Anteil von Schwarzpulver und ist für den deutschen Markt nicht zugelassen. Bei unsachgemäßem Umgang haben derartige Knallkörper bei schweren Unfällen schon zu Organabreißungen im Bereich der Gliedmaßen geführt.

Auch sollten unbedingt die Anwendungsbereiche des zugelassenen Silvesterfeuerwerks eingehalten werden. Raketen und Knallkörper, also Feuerwerkskörper der Klasse II (BAM-P II-...)dürfen nur im Freien und auf keinem Fall in geschlossenen Räumen, Treppenhäuser oder

Veranstaltungsräumen verwendet werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand beim Zünden von pyrotechnischen Gegenständen zu Personen und Gebäuden, Bäumen und Sträuchern sollte dabei genauso selbstverständlich sein wie die Grundregel, dass das Silvesterfeuerwerk nicht in die Hände alkoholisierter Personen gehört. Auch die Altersbegrenzung für die Anwendung sollte nicht außer Auge gelassen werden.

 

  • Bei stärkeren Windböen sollte auf das Abschießen von Raketen verzichtet werden. Diese nur senkrecht stehend aus geeigneten Gegenständen, wie in Getränkekisten stehende Flaschen abfeuern, hierbei sollte die Wind- und Flugrichtung beachtet und abgeschätzt werden.

 

  • Angezündete Silvesterknaller bitte sofort wegwerfen und dabei nicht auf Personen und Gegenstände zielen. Ausgegangenes und nicht gezündetes Feuerwerk durch Überschütten mit Wasser unbrauchbar machen.

 

  • Und auch das sollte berücksichtigt werden: Feuerwerkskörper der Klasse II wie Raketen oder Böller dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember 0 Uhr bis 01. Januar 24 Uhr abgebrannt werden.

 

  • Tischfeuerwerk am besten auf  einer feuerfesten Unterlage abbrennen und dabei auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Möbel oder Gardinen achten.

 

Wer den Jahreswechsel bei Bekannten und bei einer Veranstaltung verbringt, sollte beim Verlassen der Wohnung unbedingt alle Fenster verschließen und soweit vorhanden, Jalousien herunterlassen, damit keine verirrten Feuerwerkskörper in die Wohnräume gelangen.

 

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Brand, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

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